Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bau-/Handwerker- und Reparaturleistungen der WHE Technik GmbH
Stand: Oktober 2024

A. Allgemeine Regelungen

 

§ 1 – Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der WHE Technik GmbH, Larstraße 46, 53844 Troisdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 – Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Der Auftrag gilt als verbindlich, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer erhält oder der Auftrag durch Beginn der Arbeiten stillschweigend angenommen wird.
(3) Die im Vertrag oder Angebot genannten Leistungen sind bindend. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, eine andere Frist wurde vereinbart.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei Bauleistungen gelten Abschlagszahlungen gemäß § 16 VOB/B, die nach Baufortschritt in Rechnung gestellt werden.

§ 4 – Kostenvoranschläge und zusätzliche Leistungen

(1) Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Der Auftragnehmer bemüht sich, so genaue Kalkulationen wie möglich zu erstellen.
(2) Notwendige Zusatzleistungen, die sich während der Vertragsausführung ergeben, und deren Notwendigkeit für den Kunden erkennbar ist, sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

 

B. Besondere Regelungen für Bau- und Werkleistungen

§ 1 – Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Im Falle notwendiger technischer Änderungen, die keine wesentliche Beeinträchtigung der vertraglichen Leistung darstellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese eigenverantwortlich durchzuführen.

§ 2 – Anwendung der VOB/B

(1) Für Bauleistungen gelten die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), sofern diese ausdrücklich im Vertrag einbezogen wurden.
(2) Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen der VOB/B und diesen AGB haben die Regelungen der VOB/B Vorrang.

§ 3 – Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Leistungsort gewährleistet ist und alle Voraussetzungen für die ungehinderte Ausführung der Arbeiten gegeben sind.

§ 4 – Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag bleiben gelieferte Materialien und installierte Geräte im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

§ 5 – Abnahme und Mängelrügen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich begründete Mängel rügt.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht abweichend vereinbart.

 

C. Haftung und Gewährleistung

§ 1 – Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

§ 2 – Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke 5 Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB und für alle übrigen Leistungen 2 Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden weitere Gewährleistungsrechte zu, wie Minderung oder Rücktritt.

 

D. Datenschutz

§ 1 – Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verwendet. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

E. Schlussbestimmungen

§ 1 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 2 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.